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   BGH, 16.12.1966 - V ZR 16/64   

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https://dejure.org/1966,5722
BGH, 16.12.1966 - V ZR 16/64 (https://dejure.org/1966,5722)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1966 - V ZR 16/64 (https://dejure.org/1966,5722)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1966 - V ZR 16/64 (https://dejure.org/1966,5722)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Differierende Grenzziehung in Verhandlungen und im notariellen Kaufvertrag - Beweiserhebung bei Verhandlungen über die Grenzziehung zwischen zwei Grundstücken - Einzeichnungen in den Lageplan der Vorstellung entsprechend - Bedeutung der Hilfsbegründung bei erfolglosem ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.07.1952 - IV ZR 15/52

    Recht des Gerichts zur Anordnung der schriftlichen Begutachtung

    Auszug aus BGH, 16.12.1966 - V ZR 16/64
    Aus der von der Revision im Zusammenhang mit ihrer Rüge zitierten Entscheidung BGHZ 6, 398, 401 [BGH 10.07.1952 - IV ZR 15/52] ergibt sich nichts zu ihren Gunsten.
  • BGH, 29.06.1955 - IV ZR 55/55

    Neue Urkunden im Revisionsrechtszug

    Auszug aus BGH, 16.12.1966 - V ZR 16/64
    Da der Rechtsstreit durch das Urteil des Senats beendet wird, können neue Tatsachen und Beweismittel, die einen Restitutionsgrund nach § 580 Nr. 7 b ZPO darstellen, nicht entgegen § 561 ZPO vom Revisionsgericht berücksichtigt werden (BGHZ 18, 59 [BGH 29.06.1955 - IV ZR 55/55]).
  • BGH, 22.02.1960 - V ZR 179/58

    Anordnung der Testamentsvollstreckung in einer letztwilligen Verfügung -

    Auszug aus BGH, 16.12.1966 - V ZR 16/64
    Bei dem, was der Kläger zu 2 den Zeugen gegenüber erklärt haben soll, handelt es sich lediglich um ein Indiz, so daß das Berufungsgericht, wenn es hieraus einen sicheren Schluß auf die zu beweisende Tatsache nicht glaubte ziehen zu können, die Zeugen nicht zu vernehmen brauchte (Urteil des Senats vom 22. Februar 1960, V ZR 179/58 S 12/13 unter Bezugnahme auf LM § 539 ZPO Nr. 1).
  • BGH, 13.01.1967 - V ZR 24/64

    Übertragung eines Grundstücks - Bewilligung der Löschung einer Buchhypothek -

    Selbst wenn es sich hierbei aber um eine zu beweisende Indiztatsache im Hinblick auf jenes neue Vorbringen handelte, war das Berufungsgericht, wenn er, hieraus einen sicheren Schluß auf die zu beweisende Haupttatsache nicht glaubte ziehen zu können, nicht gehalten, jenem Beweisanerbieten zu entsprechen (vgl. Urteil des Senats vom 16. Dezember 1966 - V ZR 16/64 S. 19).
  • BGH, 16.02.1968 - V ZR 192/64

    Einwilligung in die Löschung einer Grundschuld - Unzulässigerklärung einer

    Soweit das Berufungsgericht weiter angeführt hat, wenn noch Zweifel bestünden, ob die Kläger von G. nicht doch getäuscht worden seien, gingen solche Zweifel zu Lasten der Kläger, die den vollen Beweis dafür zu erbringen hätten, daß das Darlehen von 20.000 DM ohne ihr Wissen und gegen ihren Willen, wie er der Beklagten bekannt gewesen sei, B. gutgebracht worden sei, so handelt es sich um eine zusätzliche Erwägung, auf die es, wie noch zu zeigen sein wird, nicht ankommt, da das Berufungsgericht in erster Linie - rechtsirrtumsfrei - das Gegenteil dessen für wahr erachtet hat, was die Kläger vorgetragen haben (vgl. BGH Urteil vom 16. Dezember 1966 - V ZR 16/64, S. 27).
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